Jens' kleine Studienseite: Tutorien/SHK-Jobs
Guides > Tutorien/SHK-Jobs
Auf dieser Seite will ich die Erfahrungen meiner der Zeit "auf der anderen Seite der Vorlesung" festhalten.
Wie komme ich an so eine Stelle?
In dem meisten Fällen ist eine Initiativbewerbung der richtige Weg. Die
Stellen werden zwar manchmal ausgeschrieben, gerade aber bei begehrten
Tutorien verlassen sich einige Lehrstühle darauf, dass sich auch ohne
Ausschreibung genügend Studenten bewerben, aus denen sie auswählen
können.
Um zu erfahren, wann eingestellt wird, ist es das einfachste, ihr fragt
einen aktiven Tutor (häufig werden die Tutoren am
Ende des Semesters gefragt, ob sie das anschließende Semester
weitermachen wollen) oder schreibt einfach eine Email an den Lehrstuhl.
Meiner Erfahrung nach wählen die Lehrstühle ihre Tutoren einfach nach Noten aus. Pädagogische Eignung etc. ist nachrangig.
Es gibt meines Wissens mittlerweile keine Mindestsemesterzahl, die man
auf dem Buckel haben muss, um Tutorien zu halten, an sich kann man also
ab dem dritten Semester anfangen, das Wissen vom Vorjahr an die
Jüngeren weiterzugeben.
Meine persönliche Erfahrung ist ohnehin jene, dass man "abbaut", je
weiter der Stoff zurückliegt. Zum einen, weil mans einfach vergessen
hat, aber zum anderen auch, weil man im Laufe des Studiums einige
Grundlagen verinnerlicht hat und es dann schwerer fällt, sich zu
erinnern, wo die Probleme beim erstmaligen Verstehen lagen.
Also traut euch ruhig zeitig!
Was ich auch schon erlebt habe: Es ist sogar möglich, die Tutorien in Fächern zu halten, die man selbst gerade erst hört. Profs lassen sich darauf ein, wenn es sonst gar keiner machen würde und das Tutorium sonst wegfiele. Geht alles ;-)
Wenn ich dann so eine Stelle habe - was muss ich beachten?
Was
viele nicht wissen - obwohl sowohl für Tutoren als auch für SHK die
gleichen Anträge verwendet werden und beide den gleichen Stundensatz bekommen (derzeit 8,28¤), zählen die Einnahmen steuertechnisch verschieden.
Tutorentätigkeiten werden wie ein Ehrenamt behandelt, der Lohn ist
quasi eine Aufwandsentschädigung. Diese Gelder sind bis zu einer
jährlichen Summe von 2.100¤ (siehe #26 @ EStG §3, ab 2013 2.400¤) steuer- und sozialversicherungsfrei.
Für diese Jobs müsst ihr nur beim Antrag eure Lohnsteuerkarte abgeben,
danach könnt ihr einfach bei der Bezügestelle anrufen (Nummer steht auf
den Abrechnungen) und sie euch zurückschicken lassen.
SHK
Jobs dagegen zählen als geringfügige Beschäftigung im Sinne von
400¤-Minijobs. Hier muss die Lohnsteuerkarte während der gesamten Zeit
hinterlegt bleiben.
Die Arbeitgeber werden darauf achten, dass ihr
in einem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 400¤ im Monat
verdient, da sonst für sie höhere Sozialabgaben fällig werden.
Mit einer zweiten Lohnsteuerkarte könnt ihr auch bei mehreren Arbeitgebern tätig sein.
Nachteil: Die zweite Lohnsteuerkarte ist nicht Steuerklasse 1 sondern
6, so dass ihr automatisch Steuern und Sozialbeiträge abgezogen
bekommt. Über die Steuererklärung bekommt ihr später nur die Steuern
wieder, nicht die Sozialbeiträge. Deshalb: immer die höher vergütete
Stelle mit der ersten Lohnsteuerkarte versehen.
Am einfachsten ist die Kombination von 400¤-Job (z.B. SHK) und
Tutorienjob: die 400¤-Stelle bekommt Klasse 1, die Tutorenstelle, die
ohnehin nicht über die Lohnsteuer läuft Klasse 6.
Kann man hier auch nochmal nachlesen.
Schranken für Workaholics
Wer in vielen Jobs tätig ist, muss folgendes beachten:
Neben der Grenze für Tutorien von 2100¤ im Jahr dürfen auch nicht mehr als 12,5h die Woche mit Tutorentätigkeiten gefüllt sein.
Bei
zu hohen Einkünften riskiert man außerdem den Verlust des
Familienversichertenstatus der Krankenversicherung. Bedeutet bei einer
gesetzlichen Krankenversicherung, dass man selbst Beiträge zahlen muss.
Oft auch noch dann, wenn man keine Einkünfte mehr hat, sondern wieder
voll studiert.
Die Grenze dafür liegt bei 400¤ im Monat, wobei die
meisten Krankenkassen die Gelder aus den Tutorenjobs nicht dazuzählen
(weil Ehrenamt und anderer Topf).
Zweimal im Jahr darf die 400¤-Grenze (massiv) überschritten werden.
Siehe auch hier: SGB V §10.
Zu beachten ist, dass für die Familienversicherung auch andere Einnahmen wie z.B. aus Zins und Vermietung relevant ist.
In der Regel kommt als nächstes das Kindergeld, das man ab einem jährlichen Einkommen von 8.004¤ verliert (EStG §32) und ab 8.004¤ beginnt auch die Einkommensteuerpflicht. Neu ab 2012: Das Kindergeld ist jetzt nicht mehr abhängig vom Einkommen! Wichtig ist nur noch, dass man nicht mehr als 20h/Woche arbeitet.
Eine letzte und wichtige Frage ist natürlich das BAFöG.
Dazu habe ich bisher keine Ahnung, da mich diese Fragestellung zum Glück nicht betrifft. Ich kann daher nur die Wikipediaantwort geben, die 400¤/Monat lautet. Macht euch da mal lieber selbst schlau (und sagt mir Bescheid, was ihr rausbekommt ;-) )
Stand Januar 2013, Irrtümer inklusive, alles ohne Gewähr!